Ladies Lunch on tour
Den Stier reiten
Was Frauen von der europäischen Verfassung erwarten können
Schwierig genug war es, in dem Verfassungsentwurf von Juli 2003 frauenpolitische und geschlechtergerechte Regelungen zu verankern. Nach gewaltigen Anstrengungen und großen Mühen, insbesondere der im Konvent vertretenen 17 Frauen und einer großen Zahl von Frauengruppen auch aus den politischen Parteien, Frauenverbänden, Frauenvereinigungen, kurz der internationalen Frauenlobby, ist es gelungen, Grundsätze von Gleichheit, Schutz vor Diskriminierung und Gleichbehandlung in den Verfassungstext aufzunehmen.
Damit ist der Verfassungsentwurf aus frauenpolitischer Sicht sicher kein Jahrhundertwerk. Aber er ist dennoch ein großer Fortschritt. Bindet er doch mit seinen Regeln in Teil I, also den Werten der Union, in Teil II, der Grundrechtecharta, und in Teil III die europäische Union in ihren künftigen Handlungen. Zwar ist der Aspekt des Gender-Mainstreamings zuerst überhaupt nicht aufgenommen worden, jetzt aber ist er verankert, allerdings in Teil III, dort aber auch ausdrücklich.
Damit bietet der Entwurf insgesamt eine Grundlage für aktive Frauenförderung. Ob er auch osteuropäischen Frauen eine Fortschrittsperspektive bietet, ist derzeit schwer zu beurteilen, weil deren tatsächliche Stellung in der Gesellschaft sehr uneinheitlich ist.
Das EU-Recht hat in allen Mitgliedsstaaten, speziell auch in Deutschland, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter massiv vorangetrieben. Diese Rolle muss nunmehr die europäische Verfassung übernehmen. Ob sie dafür ausreicht, aber auch, ob allfällige Änderungs- und Ergänzungswünsche eine reale Chance auf Verwirklichung haben, soll am 5. Mai 2004 beim Ladies Lunch on tour diskutiert werden.
mit
Lore Maria Peschel-Gutzeit
Rechtsanwältin, Senatorin a. D., Berlin
Dr. jur. Peschel-Gutzeit war von 1991-2001 Senatorin für Justiz in Hamburg (1991 bis Ende 1993), in Berlin (1994 bis Ende 1997) und wieder in Hamburg (1997 bis 2001); Mitglied der Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat von 1992-1994; Bundesvorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes von 1977 bis 1983, Vorsizende diverser Kommission im Deutschen Juristinnenbund und im Deutschen Frauenrat; seit 2002 Rechtsanwältin in Berlin, spezialisiert auf Zivil- und Handelsrecht, speziell auf Erb- und Familienrecht; 2003 erstellte sie das "Gutachten zur künftigen Europäischen Verfassung - Arbeitsergebnisse des Konvents" für die Heinrich Böll Stiftung.
und
Heide Rühle
Mitglied des Europäischen Parlaments von Bündnis 90/Die Grünen
Die Veranstaltung findet statt im Rahmen des länderübergreifenden Projektes "Ladies Lunch on tour" mehrerer Landesstiftungen der Heinrich Böll Stiftung und der Bundesstiftung.
