Kommunen als Auftraggeber
Gesetzliche Grundlagen - ökologische und soziale Handlungsmöglichkeiten
20. März, Nürnberg
Die Kommunen verfügen mit ihren Aufträgen und Beschaffungen über eine beträchtliche "Nachfrage-Macht". Fast ein Fünftel des deutschen Bruttossozialprodukts fließt auf diese Weise durch die kommunalen Kassen.
Dass die Kommunen in ihrer Rolle als Auftraggeber eine Vorbildfunktion erfüllen, dass sie bei ihren Aufträgen in besonderem Maße auch ökologische und soziale Belange verfolgen sollten, darüber kann schnell Einigkeit hergestellt werden. Doch der Teufel liegt auch hier im Detail: im komplexen und komplizierten Vergaberecht. Dessen Anforderungen sind zu berücksichtigen, wenn ökologische und soziale Ziele verfolgt werden.
Unsere Fachtagung, die wir in Kooperatin mit der Petra-Kelly-Stiftung durchgeführt haben, gab einen Überblick über den aktuellen Stand der rechtlichen Grundlagen – in Deutschland und der Europäischen Union, die hier ja eine immer wichtigere Rolle spielt. Und sie zeigte (nicht zuletzt anhand konkreter, bereits realisierter Beispiele!), wie sich die Zielsetzung einer nachhaltigen Beschaffung umsetzen lässt.
Wir dokumentieren die Präsentationen und Vorträge der Tagung hier zum unentgeltlichen Herunterladen als PDF-Dateien.
Angela Dageförde
Die rechtlichen Rahmenbedingungender kommunalen Auftragsvergabe: Bund
(ca. 155 KB)
Heide Rühle, MdEP
Öffentliche Auftragsvergabe und EU-Recht
(ca. 35 KB)
Philipp Tepper
Ökologische Belange in der Auftragsvergabe - kreativ und rechtskonform einkaufen (ca. 560 KB)
Daniel Günthör
(ca. 780 KB)
Heiko Glawe
Keine Ausbeutung mit Steuergeldern - Soziale Belange in der Auftragsvergabe
(ca. 30 KB)
Weiterführende Informationen finden sich unter den folgenden Links:
Europäische Kommission: Umweltorientierte Beschaffung!
Ein Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Deutscher Städtetag:
Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht -
Hinweise für die kommunale Praxis
ICLEI: Das Procura+ Handbuch für Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz in der öffentlichen Beschaffung
(2. Auflage)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion:
Fachtagung "Vergaberecht reformieren – Rechtssicherheit schaffen"
mit zahlreichen Statements und Präsentationen
Dokumentation der Fachtagung (Reader)
BUY FAIR -
Ein Leitfaden für die öffentliche Beschaffung von Produkten aus Fairem Handel
Richtlinien über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR)
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 28. April 2009 Az.: B II 2-5152-15
Philipp Tepper
Kommunale Ansätze und Erfahrungen aus Europa.
Sozial-ökologische Beschaffung in der Praxis
Procura+ - Kampagne für nachhaltige Beschaffung
ICLEI - nachhaltige Beschaffung
Smart SPP - Innovation durch nachhaltige Beschaffung
Umweltbundesamt
Informationsdienst für umweltfreundliche Beschaffung
Kampagne "Keine Ausbeutung mit Steuergeldern"
CorA - Netzwerk für Unternehmensverantwortung
ReferentInnen
Angela Dageförde
Fachanwältin für Verwaltungsrecht und für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragte an der Uni Hannover
angela.dagefoerde@versteyl.de Tel.: 0511/270487-0
Heide Rühle
Mitglied des Europäischen Parlaments
heide.ruehle@europarl.europa.eu
Philipp Tepper
Team "Nachhaltiges Beschaffungswesen", ICLEI Europasekretariat, Freiburg philipp.tepper@iclei.org Tel.: 0761/368920
Daniel Günthör
Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Landeshauptstadt München,
pers. Mitarbeiter von Bürgermeister Hep Monatzeder
daniel.guenthoer@muenchen.de
Heiko Glawe
GewerkschaftsGrün, Abteilungsleiter beim DGB Berlin-Brandenburg im Bereich Wirtschafts- und Strukturpolitik
Heiko.Glawe@DGB.de Tel.: 030/21 240-130
Novelliertes Vergabegesetz
für öffentliche Aufträge in Berlin
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat
das novellierte Vergabegesetz für
öffentliche Aufträge in der Hauptstadt
beschlossen. Danach werden öffent-
liche Aufträge des Landes Berlin nur
noch an Unternehmen vergeben, die
ihren Beschäftigten mindestens
7,50 € pro Stunde oder den im
Arbeitnehmerentsendegesetz fest-
geschriebenen Tariflohn zahlen.
Zudem wird die öffentliche Auftrags
vergabe der Hauptstadt an ökolo-
gische Kriterien und die Einhaltung
der Kernarbeitsnormen der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation (ILO)
geknüpft.
Beauftragte Firmen müssen demnach
schriftlich bestätigen, dass sie sich
an die vorgegebenen Normen halten.
Bereits im April 2008 war ein Vergabegesetz in Berlin in Kraft getreten. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein ähnliches Gesetz in Niedersachsen gekippt hatte, setzte der Berliner Senat das Gesetz vorsichtshalber aus und erarbeitete eine Fassung, die mit dem EuGH-Urteil vereinbar ist.
