Seit seiner Aufnahme ins Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs am 15. Mai 1871 war der §218 Gegenstand heftiger politischer Auseinandersetzungen – bis heute. Er ist nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich einer der umstrittensten Paragrafen. Seit dem „Kompromiss“ von 1995 bleibt er unangetastet. Um herauszufinden, warum das so ist, und wie sich das ändern kann, lohnt ein Blick in seine Geschichte.
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