Die "Querdenken"-Bewegung in Baden-Württemberg

Studienpräsentation mit Diskussion

22.11.21 um 19 Uhr im Literaturhaus Stuttgart und im Livestream, Einlass 18 Uhr

Beteiligungsmöglichkeit
Auch im Livestream können Sie Ihre Fragen stellen. Einfach den Code 243989 unter https://www.sli.do/de eingeben und Sie können Ihre Fragen an die Podiumsteilnehmer:innen stellen. Keine Anmeldung erforderlich.

Zur Anmeldung für das Literaturhaus

Eine zentrale Wurzel der sogenannten „Querdenken“-Bewegung gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie liegt in Baden-Württemberg. „Querdenken 711“ war die Blaupause für Ableger dieser Bewegung in der ganzen Republik. Noch in der heißen Wahlkampfphase vor den Bundestagswahlen störten hier "Querdenker:innen" Wahlkampfveranstaltungen u.a. der Grünen, etwa in Stuttgart oder Maulbronn.

Was sind die besonderen Merkmale der hiesigen "Querdenken"-Bewegung? Warum ist diese Bewegung in Baden-Württemberg so stark verwurzelt? Gibt es historische, politische, soziale oder ökonomische Entwicklungen, die das Entstehen einer solchen Bewegung begünstigt haben? Welche Verbindungen gibt es zu früheren Protestbewegungen? Welche Rolle spielen bestimmte sozio-kulturelle Milieus, etwa das anthroposophische, die in Baden-Württemberg besonders stark verankert sind?


Diese Fragen sind Gegenstand der Studie, die Prof. Dr. Oliver Nachtwey und Dr. Nadine Frei (beide Universität Basel, Seminar für Soziologie) im Auftrag der Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg erstellt haben.

Participants take part in a demonstration against Coronavirus restrictions in Stuttgart, Germany on May 9, 2020. Similar protests and actions are being held worldwide with people asking for freedom of movement and religious ceremonies

Die Autor:innen werden die Ergebnisse ihrer Studie vorstellen und anschließend mit Oliver Hildenbrand, Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und stellvertretender Vorsitzender der grünen Landtagsfraktion, diskutieren.


Literaturhaus Stuttgart
Breitscheidstraße 4, 70174 Stuttgart Zur Anmeldung
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Livestream

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Schutz- und Hygienemaßnahmen des Literaturhauses | Es gelten die aktuellen Schutz- und Hygienemaßnahmen des Landes. Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.

Sie können sich über die Corona-Warn-App oder über die Luca-App anmelden. Zudem liegen Kontaktformulare bereit.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sabine Demsar.