Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg: #GehWaehlen

Zur Landtagswahl am 8. März 2026 gilt in Baden-Württemberg ein reformiertes Wahlrecht .

Das ist neu bei der Landtagswahl 2026

Wähler*innen haben künftig zwei Stimmen. Zudem gilt erstmals das Wahlalter ab 16 Jahren.

  • Erststimme für eine Person im eigenen Wahlkreis
  • Zweitstimme für eine Partei (Landesliste)
Infografik „Landtagswahl 2026 Baden-Württemberg“ mit Datum „8.3.26“ und Hinweis „Neues Wahlrecht ab 2026“. Neu sind zwei Stimmen: Erststimme für eine Person aus dem Wahlkreis und Zweitstimme für eine Partei (Landesliste). Außerdem: Wählen ab 16 Jahren. Begründet wird das mit mehr Mitbestimmung für junge Menschen, mehr Vielfalt durch Landeslisten und mehr Wahlfreiheit. Aufruf: „Geh wählen!“.

Warum ein neues Wahlrecht?

  • mehr Mitbestimmung für junge Menschen
  • mehr Vielfalt und Chancen
  • mehr Wahlfreiheit

Erststimme und Zweitstimme 

Der Stimmzettel trennt klar zwischen Personenwahl und Parteiwahl:

  • Mit der Erststimme entscheiden Wähler*innen, wer ihren Wahlkreis direkt im Landtag vertritt. In 70 Wahlkreisen gewinnt jeweils die Person mit den meisten Stimmen.
  • Mit der Zweitstimme bestimmen sie, wie viele Sitze eine Partei insgesamt erhält.

Der Landtag hat eine Regelgröße von 120 Abgeordneten. Parteien müssen mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um berücksichtigt zu werden. 

Infografik mit Stimmzettel zur „Landtagswahl 2026 Baden-Württemberg“. Die Erststimme entscheidet, wer den Wahlkreis im Landtag vertritt; 70 Wahlkreise, 70 direkt gewählte Abgeordnete. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze die Parteien im Landtag erhalten; Landeslisten mit festgelegter Reihenfolge. Landtag mit Sollgröße 120 Abgeordneten, 5%-Hürde. Zusätzlich möglich: Ausgleichsmandate. Aufruf: „Geh wählen!“.

Wer darf wählen und wer darf kandidieren?

Wahlberechtigt sind:

  • deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren,
  • mit Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg,
    • sofern kein gerichtlicher Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt.

Nicht wahlberechtigt sind Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, auch dann nicht, wenn sie EU-Bürger*innen sind.

Kandidieren darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Parteien reichen Landeslisten ein und benennen Kandidat*innen in den Wahlkreisen. Auch Einzelbewerbungen sind möglich.

Infografik „Wer darf wählen?“: Alle Deutschen ab 16 Jahren, seit mindestens drei Monaten mit Hauptsitz in Baden-Württemberg und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. 7,7 Mio. Wahlberechtigte, davon 650.000 Erstwählerinnen. Ohne Wahlrecht: Kinder und Menschen ohne deutschen Pass. „Wer darf kandidieren?“: Mindestalter 18 Jahre; Parteien und Wahlberechtigte können Wahlvorschläge einreichen; der Wahlausschuss entscheidet über die Kandidatinnen. Aufruf: „Geh wählen!“.

So funktioniert die Stimmabgabe

Die Wahl findet am Sonntag, 8. März 2026 statt.

Im Wahllokal:

Von 8:00 bis 18:00 Uhr. Mit Ausweis ins Wahllokal, Stimmzettel ausfüllen, in die Urne werfen.

Per Briefwahl:

Briefwahl rechtzeitig beantragen, Unterlagen ausfüllen und den Wahlbrief fristgerecht zurücksenden oder bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle abgeben.

Infografik „Wie wähle ich?“: Entweder am 8.3. von 8:00–18:00 Uhr im Wahllokal mit Ausweis, Stimmzettel ausfüllen und einwerfen. Oder per Briefwahl: rechtzeitig beantragen, zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben, Unterlagen spätestens bis 5.3. abschicken oder bis 8.3., 18:00 Uhr im Rathaus abgeben. Hinweis auf Wahlbenachrichtigung per Post. Aufruf: „Geh wählen!“.

Sitzverteilung und Ausgleich

Die Zusammensetzung des Landtags ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Erst- und Zweitstimme.

Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, entstehen Überhangmandate. Andere Parteien erhalten dann Ausgleichsmandate, damit das Verhältnis der Zweitstimmen im Parlament gewahrt bleibt. Dadurch kann sich die Gesamtzahl der Sitze erhöhen.

Dieses Verfahren sichert die proportionale Abbildung des Wahlergebnisses.

Infografik „Sitzverteilung & Größe“: 70 direkt gewählte Abgeordnete. Die Sitzanzahl pro Partei ergibt sich aus dem Zweitstimmenergebnis bezogen auf 120 Sitze. Erzielt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach Zweitstimmen zustehen, entstehen „Überhangmandate“; „Ausgleichsmandate“ stellen das Zweitstimmenverhältnis wieder her. „Nachrücken“: Scheidet jemand mit Direktmandat aus, rückt eine Ersatzkandidat*in aus dem Wahlkreis nach. Aufruf: „Geh wählen!“.

Warum wählen?

Der Landtag entscheidet über zentrale politische Fragen im Land:

  • Bildung
  • Klimaschutz
  • Innere Sicherheit
  • Haushalt

Die Wahl bestimmt, welche politischen Kräfte diese Entscheidungen treffen. Wer seine Stimme abgibt, gestaltet die Zukunft Baden-Württembergs aktiv mit.

Wen soll ich wöhlen?

Infografik „Warum wählen?“ mit dem Satz: „Wenn du nicht wählen gehst, lässt du andere entscheiden.“ „Wen soll ich wählen?“ mit Hinweisen auf Wahl-O-Mat, Parteiprogramme, Gespräche und „landtagswahl.ai“. „Der Landtag entscheidet“ über Bildung, Klimaschutz, Polizei & innere Sicherheit sowie über den Haushalt, z. B. Ausgaben für Infrastruktur, Soziales und Nahverkehr. Aufruf: „Geh wählen!“.