Zur Landtagswahl am 8. März 2026 gilt in Baden-Württemberg ein reformiertes Wahlrecht
Das ist neu bei der Landtagswahl 2026
Wähler*innen haben künftig zwei Stimmen. Zudem gilt erstmals das Wahlalter ab 16 Jahren.
- Erststimme für eine Person im eigenen Wahlkreis
- Zweitstimme für eine Partei (Landesliste)
Warum ein neues Wahlrecht?
- mehr Mitbestimmung für junge Menschen
- mehr Vielfalt und Chancen
- mehr Wahlfreiheit
Erststimme und Zweitstimme
Der Stimmzettel trennt klar zwischen Personenwahl und Parteiwahl:
- Mit der Erststimme entscheiden Wähler*innen, wer ihren Wahlkreis direkt im Landtag vertritt. In 70 Wahlkreisen gewinnt jeweils die Person mit den meisten Stimmen.
- Mit der Zweitstimme bestimmen sie, wie viele Sitze eine Partei insgesamt erhält.
Der Landtag hat eine Regelgröße von 120 Abgeordneten. Parteien müssen mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um berücksichtigt zu werden.
Wer darf wählen und wer darf kandidieren?
Wahlberechtigt sind:
- deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren,
- mit Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg,
- sofern kein gerichtlicher Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt.
Nicht wahlberechtigt sind Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, auch dann nicht, wenn sie EU-Bürger*innen sind.
Kandidieren darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Parteien reichen Landeslisten ein und benennen Kandidat*innen in den Wahlkreisen. Auch Einzelbewerbungen sind möglich.
So funktioniert die Stimmabgabe
Die Wahl findet am Sonntag, 8. März 2026 statt.
Im Wahllokal:
Von 8:00 bis 18:00 Uhr. Mit Ausweis ins Wahllokal, Stimmzettel ausfüllen, in die Urne werfen.
Per Briefwahl:
Briefwahl rechtzeitig beantragen, Unterlagen ausfüllen und den Wahlbrief fristgerecht zurücksenden oder bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle abgeben.
Sitzverteilung und Ausgleich
Die Zusammensetzung des Landtags ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Erst- und Zweitstimme.
Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, entstehen Überhangmandate. Andere Parteien erhalten dann Ausgleichsmandate, damit das Verhältnis der Zweitstimmen im Parlament gewahrt bleibt. Dadurch kann sich die Gesamtzahl der Sitze erhöhen.
Dieses Verfahren sichert die proportionale Abbildung des Wahlergebnisses.
Warum wählen?
Der Landtag entscheidet über zentrale politische Fragen im Land:
- Bildung
- Klimaschutz
- Innere Sicherheit
- Haushalt
Die Wahl bestimmt, welche politischen Kräfte diese Entscheidungen treffen. Wer seine Stimme abgibt, gestaltet die Zukunft Baden-Württembergs aktiv mit.
Wen soll ich wöhlen?
- Frag den Wahl-o-maten
- Lies Parteiprogramme
- Sprich mit Freund*innen
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