Fit für Kommunalpolitik

In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 28, Abs. 1
No Hate

Umgang mit rechten Parolen (in der kommunalen Arbeit)

Haltung zeigen

Haltung zeigen! Argumentieren gegen antifeministische Äußerungen

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